Seit Oktober 2015 gewährt das Land Tirol, Abteilung Soziales, über einen sogenannten „Härtefallfonds“ (HFF) finanzielle Unterstützung für Schwangerschaftsabbrüche und Verhütungsmittel. Seit Oktober 2018 ist der Härtefallfonds auf zwei Abteilungen aufgeteilt: die finanzielle Unterstützung für Verhütungsmittel wird von der Abteilung Gesundheit, jene für Schwangerschaftsabbrüche von der Abteilung Soziales bereitgestellt. Diese „Härtefallfonds“ wurden dem Verein lilawohnt als Mitglied des Aktionskomitees, zur Verwaltung und Umsetzung übergeben.
Die Mittel aus den Fonds sind allen Sozial- und Frauenorganisationen in Tirol, nach Überprüfung der persönlichen und finanziellen Situation der ansuchenden Frau, zugänglich.
Damit ist die Finanzierung eines Abbruchs bzw. von Verhütungsmitteln für einkommensbenachteiligte Frauen anonym und möglichst unbürokratisch gewährleistet.
Frauen mit keinem oder geringem Einkommen und Frauen in finanziellen Notsituationen wie z.B. Bezieherinnen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension, Studentinnen,…
Berücksichtigt wird darüber hinaus: Verschuldung, Ausständige Unterhaltszahlungen, nicht vorhersehbare Ereignisse – wie z.B. Einkommensausfall durch Krankheit.
Nach Abzug aller Fixkosten (dazu zählen auch Aufwendungen für Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) müssen einer Frau monatlich € 866,88 für den Lebensunterhalt bleiben. Der Betrag erhöht sich um € 286,07 für jedes im Haushalt lebende Kind.
Alles, was darüber hinaus an Einkommen zur Verfügung steht, muss die Frau als Selbstbehalt beitragen.
Als Beispiel: einer Frau bleiben nach Abzug der Fixkosten € 910,— – daraus ergibt sich, dass die Frau € 43,12 Selbstbehalt übernimmt – der Rest der Kosten wird aus dem Härtefallfonds übernommen.
Wenn eine finanzielle Beteiligung durch den Kindsvater möglich ist, wird diese allenfalls mitberücksichtigt.
Kosten bis zu einem Betrag von € 400,— können übernommen werden.
Die beratende Einrichtung finanziert den Betrag vor. Nach Einlagen des ausgefüllten Ansuchens und der Originalrechnung wird der Betrag vom Verein lilawohnt zurückerstattet. Falls die Vorfinanzierung für die Einrichtung nicht möglich ist, bitten wir um Kontaktaufnahme mit lilawohnt.
Um eine anonyme Abwicklung zu gewährleisten, sollen lediglich die Initialen der Frau, ihr Alter sowie die Anzahl ihrer Kinder angegeben werden.
Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückerstattung erst dann möglich ist, wenn das Ansuchen und die Originalrechnung im Verein lilawohnt eingelangt sind.
Bei offenen Fragen bedanken wir uns für die Kontaktaufnahme mit dem Team von lilawohnt (Tel: +43-512-562477)